Der Hexenwahn  



Zu den scheußlichsten und grausamsten Kapiteln der europäischen Geschichte
gehören die Hexenjagden im ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit.
Mitte des 16. Jh. bis zur Mitte des 18. Jh. wurden etwa 100.000 Menschen,
überwiegend Frauen (80-90%) von Hexengerichten gefoltert, zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Die Voraussetzung für den Massenwahn schaffte die Kirche,
die Inquisition mithilfe der weltlichen Obrigkeit
(siehe Hexenbulle, Hexenhammer und Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., 1532).
Die Hexenverfolgung zeigt deutlich, wie ein Massenwahn den Menschen aufgezwungen werden kann.
Die Hexenjäger nutzten die Nöte und Ängste der Bevölkerung aus.
Die neuzeitliche Hexenforschung kommt zu dem Ergebnis,
dass die Initiative zur Aufnahme von Hexenprozessen von der Bevölkerung bzw. den Gemeinden ausging.
(Wolfgang Behringer, Historiker: "Die Untertanen schlossen sich zusammen, um ihre Obrigkeiten zu Aktionen aufzufordern".)
Wegen Hexerei angeklagt zu werden, genügten oft schon Gerüchte.
Bei genaueren Untersuchungen waren die Gründe für den Zauberverdacht und Denunziationen
oft nachbarliche und familiäre Streitigkeiten.
Aber wer einmal in den Fängen der Hexenkommissare war, für den gab es kein Entrinnen.
Die meisten Hexenverfolgungen fanden im Deutschen Reich statt.
Hexenverfolgungen gab es in katholischen und protestantischen Ländern, aber kaum in griechisch-orthodoxen, wie Rußland.

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 Die "gelehrte und hohe Magie" der Zauberer

Allein der altüberlieferte Volksglaube der Menschen über Zauberei,
(an gute und böse Feen und Dämonen) hatte nicht zu dem Massenwahn der Hexenverfolgung geführt.
Berühmte Meister der Magie (Nekromanten) waren bei Hofe wohl angesehen.
Genannt sei hier Dr. Torralba am Hofe Ferdinands, Dr. John Dee am Hofe Elisabeth I. von England,
Bischof Lucas Gauricius, und Trithemius von Sponheim.
Weltweit bekannt wurde Dr. Faust.
Zur hohen Kunst der Wissenschaft gehörten auch Untersuchungen des Geisterreichs.
Die gelehrte oder auch hohe Magie basierte auf dem Wissen der Neuplatoniker.
Naturwissenschaft galt als "natürliche Magie".
Der schulgerechte Zauberer ist in den meisten Fällen ein Mann (Magier, früher Priester bzw. Schamane).

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 Schadenzauber "schwarze Magie der Hexen"

Der Hexenglaube und der Abwehrzauber hat eine lange Tradition und ist in allen Kulturen zu finden.
Bei der Hexerei handelt es sich nach mittelalterlicher Vorstellung um die Ausübung Unheil bringender "schwarzer Magie"
mithilfe von Zaubersprüchen, Zubereitungen von Salben und Tinkturen.
Die Hexe bzw. der Hexer geht einen Bund mit dem Teufel ein.
Die meisten verdächtigen Personen stammten aus den unteren Gesellschaftsschichten,
aber auch Frauen aus höherem Stand waren nicht sicher.
Es konnte jeden treffen.
Auslöser war: Gerücht der Zauberei in Verbindung mit einem Schadensfall.
Folgende Tatbestände machten eine/n Hexe/er aus
(die Bezeichnung Hexer kam umgangssprachlich nicht vor, das männliche Gegenstück zur Hexe wurde Hexenmeister genannt):

  • Teufelspakt
  • Teufelsbuhlschaft, (der Teufel wechselt sein Geschlecht, nähert sich Frauen als Aufflieger, Incubus und Männern als Unterleger, Succubus
  • Schadenzauber

  • Hexensabbat.

In Verdacht gerieten leicht sozial auffällige Personen,
alte Frauen, (später Frauen jeden Alters), verstärkt Hebammen, Witwen, Kräuterfrauen, Köchinnen, Heiler bzw. Schäfer).
Auch Paracelsus (Arzt, 1493-1541) unterscheidet zwischen dem sträflichen Missbrauch,
den die Hexen von ihrer Zauberkraft (Schadenzauber) machen und der "reinen Kunst der Magie" die erlaubt sei.

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 Inquisition (Verfolgung Andersdenkender) und Hexenverfolgung

Seitdem der christliche Glaube Staatsreligion geworden war, verfolgte der Staat die Ungläubigen als Staatsfeinde.
In der Mitte des 12. Jahrhunderts wurde durch das Zusammenwirken von weltlicher und kirchlicher Obrigkeit
die Inquisition eingerichtet, die Häretiker (Ketzer) verfolgen und Verdächtige aufspüren sollte.
Die Ketzerverfolgungen gehen auf den theologischen Gedanken zurück,
dass durch Verbrennung des Leibes die Seele eines Ketzers vor dem ewigen Höllenfeuer gerettet werden könnte.
"So starben zur "größeren Ehre Gottes" tausende Menschen einen sadistischen Tod".
Die Ketzer und Ketzerinnen die angeklagt wurden, konnten angeblich alle hexen und standen mit dem Teufel im Bunde.
(Siehe hierzu die Vernichtung der Tempelritter 1313).
Die Ketzerverfolgungen mit ihren Inquisitionsprozessen lieferten das Vorbild für die Hexenverfolgungen.
In Deutschland hatte vorerst die Inquisition mit ihren Wahnideen der Hexenjagden nicht viel Erfolg.
Einen maßgeblichen Anteil an der Ausbreitung des Aberglaubens hatte die "Hexenbulle"1484 sowie der "Hexenhammer" 1486.
Auch Geldgier steigerte die Zahl der Hexenprozesse.
Konnte doch das gesamte Hab und Gut der Beschuldigten von den Inquisitoren und ihren Helfern in Beschlag genommen werden.
Je mehr Ketzer, desto mehr Einnahmen.
Die Ketzer- und Hexenjagden wurden zu einem guten Geschäft.

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 Hexenbulle

"Innozenz VIII hatte 1484 in seiner Bulle "Summis desiderantes affektibus"
von sehr vielen Personen beiderlei Geschlechts gesprochen,
die mit buhlerischen Nachtgeistern sich leiblich vermischen.
Die Enzyklika legitmiert die Hexenverfolgung und unterstützt die Inquisitoren Heinrich Kramer (Insitoris) und Sprenger.
Diese stellen das weibliche Geschlecht als besonders verdächtig und gefährlich hin.
Diese päpstliche Bulle war die erste, die gedruckt werden konnte.
Die Erfindung des Buchdrucks (1465) half die Wahnideen zu verbreiten.

Hexenbulle

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 Woher kommt diese plötzliche Hysterie gegen Frauen?

Die Dominikanermönche und Ketzerjäger Heinrich Kramer (gen. Insitoris) und Sprenger (Sprenger ist nicht bewiesen)
verfassten ein Buch mit dem Titel "Malleus Maleficarium" (Der Hexenhammer),
der den Hexenjägern helfen sollte, alle Einwände gegen ihre Verfolgungswahnideen abzuschlagen.
Die Enzyklika, (Hexenbulle) die der Papst 2 Jahre vorher erlassen hatte, war darin abgedruckt,
da Hexenflug und Hexensabbat in alten kirchlichen Satzungen als heidnischer Irrglaube abgelehnt wurde.
Der Hexenhammer ist das abscheulichste Buch der Weltliteratur.
Es erschien 1486 in Köln zum ersten Mal in Druck, wurde 29mal aufgelegt und weltweit verbreitet.
Ein pathalogischer Frauenhass durchzieht das Buch.
Die Verfasser ergötzen sich in perversen Bildern einer schmutzigen Einbildungskraft. ("Psychose von Zölibatären").
"Alles geschieht aus fleischlicher Begierde, die bei ihnen unersättlich ist.
Darum haben sie auch mit Dämonen zu schaffen, um ihre Begierde zu stillen...
" Dreierlei ist unersättlich und das vierte, das niemals spricht:
es ist genug, nämlich die Öffnung der Gebärmutter....".
Insitoris und Sprenger aus dem Hexenhammer.
Sexuelle Ausschweifungen werden in das Hexenwesen phantasiert.
Von männlichen Teufelsgenossen spricht der Hexenhammer nur nebenbei.
Den Mann bedroht er vor allem dann, wenn er das Vergehen begehen sollte, einer Frau vor Gericht beizustehen.
In diesem Fall ist er selbst als Hexenmeister enttarnt.
Die Hexenjäger berufen sich unter anderem auf einen Satz im 2. Buch Mose, 22. Kapitel, den Luther folgendermaßen übersetzte:
"Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen".
(Hier wurde entgegengehalten, dass Frauen gemeint seien, die durch verbotene Künste wahrsagen).
Die Verfasser und Hexenjäger legten die Bibelstellen so aus, dass sie zu ihren eigenen Wahnideen passten.

Hexenhammer

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 Männer der Wissenschaft (Juristen und Theologen) gefährlichste Verfechter des Irrwahns

Der Hexenwahn breitete sich wie eine Seuche aus.
Das Absurde wurde zur Wahrheit.
Dass größtenteils Frauen die Scheiterhaufen zum Brennen bringen,
wird auf die Diffamierung der Frau in der christlichen Tradition zurückgeführt.

Die früheste christliche Geringschätzung der Frau erfolgt durch Paulus,
der sich aber nirgends auf Christus beziehen kann.
Kirchenvater Augustinus (354-430) erklärt das Weib für ein minderwertiges Wesen,
das Gott nicht nach seinem Ebenbilde geschaffen (mulier non est fast facta ad imaginem die).

Kirchenvater Tertullian (+ um 220) bezeichnet die Frau als "Einfallspforte des Teufels".
Thomas von Aquin (+ 1274): Das Weib verhält sich zum Mann, wie das Unvollkommene und Defekte zum Vollkommenen.
Laut Franz von Assisi (+ 1226) ist jeder, der mit Weibern verkehrt
"Der Befleckung seines Geistes so sehr ausgesetzt, wie derjenige, der durchs Feuer geht, einer Versengung seiner Sohle".

Papst Pius VII.(um 1458): Wenn du eine Frau siehst, denke es sei der Teufel, sie ist eine Art Hölle.

"Im ganzen christlichen Mittelalter gilt das Weib als Inbegriff aller Laster, Schlechtigkeiten und Sünden,
als der Fluch und das Verderben des Mannes,
als der teuflische Fallstrick auf dem Pfade der Tugend und Heiligkeit" (Resümee von Eduard von Hartmann).

Gebildete Menschen, Juristen und Theologen übernahmen diese Vorstellungen
und belegten sie mit Zitaten aus der Bibel und Textstellen von Albertus Magnus (+ 1280) und Thomas von Aquin (+1274).
Selbst Albertus Magnus hat an Hexen geglaubt.
Ebenso Thomas von Aquin.

Calvin (1509-1564) und Luther (1483-1546) befürworteten die Verfolgung von Hexen.

In seinen Predigten rief Calvin dazu auf, die Hexen gnadenlos auszurotten.
Dieses sei Gottes Wille.
Jeder der die Verbrennung von Hexen ablehne, gilt als Verächter des göttlichen Wortes
und sei gnadenlos aus der Gesellschaft auszustoßen.

Luther schreibt:
" Die Hexen soll man töten, denn sie verüben Diebstahl, Ehebruch, Raub und Mord.
Etliche meinen wohl verächtlich, die Hexen könnten das nicht tun.
Aber sie können es ganz gewiss, freilich mit Hilfe des Teufels.
Deshalb töte man sie, nicht nur weil sie Schaden anrichten, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Teufel haben".


Paracelsus, Arzt + 1541:
In seinen Veröffentlichungen sind viele Stellen zu finden, wo seine Hexenangst durchbricht:
"Frauen haben eine viel stärkere Neigung zu Teufelskünsten als Männer.
Hexen sind die schädlichsten Menschen und die bösartigsten Feinde die wir auf Erden haben
und darum ist es nicht unbillig noch ungerechtfertigt, dass man sie alle den Feuertod sterben lässt".


Viele Männer der Wissenschaft, die auf anderen Gebieten tolerant, human und weise waren,
hatten diese grausige Angstvorstellung von Hexen.
Es ist eine Spaltung der Persönlichkeit bei gelehrten Hexenjägern anzutreffen.

Jean Bodinus (1529-1596) hervorragender französicher Staatsmann mit einer toleranten Grundeinstellung
schreibt die unmenschliche Hetzschrift "La Daemonimanie des sorciers" ein Handbuch der Hexenkunde.

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 Der sinnlosen Bosheit der Hexen wurden folgende Untaten zugeschrieben:

  • Unwetter herbeihexen, zum Beispiel Gewitter und Hagelschlag
  • Missernten
  • Krankheiten (Lähmungserscheinungen, kränkelndes Kind)
  • Menschen sterben eines unerwarteten Todes
  • Viehseuchen (Kühe und Schweine werden krank)
  • Eine Kuh oder Ziege gibt weniger oder auch keine Milch
  • Pest-Epidemien
  • Anderen Menschen Besessenheit anhexen.
  • Die Herstellung von Hexen-oder Flugsalbe.
    Diese sollte den wollustigen Weibern das Fliegen zum Hexensabbat ermöglichen, um mit dem Teufel zu buhlen.
    Auch konnte man sich durch Einreiben in Tiere verwandeln (in Katzen, Vogel, Werwölfe).


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 Hexengericht und Folter

Der Inquisitionsprozess setzt die Rechtsbürgerschaft für denjenigen der in Verdacht geraten ist außer Kraft,
aber niemand durfte ohne Geständnis verurteilt werden.
Die weltliche Gerichtsbarkeit übernahm diese Verfahrenspraxis bei den Hexenprozessen.
Die Hexenrichter und die Folterknechte ruhen früher nicht, bis sie ihren Opfern die gewünschten Antworten abgezwungen.
Die Folter war durch die "Constitutio Criminalis Caraolina" als Mittel der Wahrheitsfindung zugelassen.
Für den Ablauf der Folter gab es einen genauen Leitfaden.
Die Einzelheiten werden hier wegen ihrer Scheußlichkeit nicht aufgeführt.
Die Tortur begann mit der Daumenschraube.
Es folgten Beinschrauben, Streckbank, Aufziehen auf der Leiter.
Die Zahl der Hexen vergrößert sich ständig, denn unter den Qualen der Folter mussten die Angeklagten Mitschuldige nennen.
Die Opfer bekennen sich schuldig, um ihre Leidenszeit zu verkürzen und rasch hingerichtet zu werden.
Meistens wurden die Opfer verbrannt, denn man glaubte, dass der Feuertod den Schadenszauber aufheben würde.
Will eine Verdächtige nicht gestehen, konnte sie nach den Regeln des Hexenhammers durch die Hexenprobe (Wasserprobe) zu Tode gebracht werden.
Hinzugekommen waren die Nadel- und die Wiegeprobe (siehe hierzu die Hexenwaage von Oudewater).
Bei Auffinden eines Hexenmals (Leberflecken, Muttermal) wurde die Nadelprobe als Indiz angewandt.
Man glaubte, dies sei eine vom Teufel gekennzeichnete Stelle und somit schmerzfrei.

Schöffen und Richter waren den Hexenkommissaren zumeist hilflos ausgeliefert, wo die Obrigkeit es zuließ.
Ein Schöffe, der zu widersprechen gewagt hätte, kam selbst in Gefahr als Hexer angeklagt zu werden.
So wurden Bürgermeister Flade, einige Ratsherren und Schöffen 1589 in Trier verbrannt.
Auch Geistliche aus vielen kleinen Gemeinden wurden Opfer von Hexenkommissaren.



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 Gegner der Hexenverfolgung

Es gab einige wenige, sowohl Katholiken als auch Protestanten, die sich dem Hexenwahn widersetzten.
Agrippa von Nettesheim, tüchtiger Anwalt, ( Arzt und Kenner geheimer Wissenschaften)
erreichte 1519 den Freispruch einer Bauersfrau in Metz gegen Inquisator Savini.
Auch Ortsgeistlicher Pfarrer Brenneon hatte durch Kanzelreden der umfangreichen Hexenjagd in Metz rechtzeitig Halt geboten.
Später waren solche Siege nicht mehr zu erringen.

Der Jesuitenenpater Friedrich Spee von Langenfeld (1591-1635) veröffentlichte 1631 anonym sein Buch:
Cautio Criminalis (ein Gewissenbuch gegen die Hexenprozesse).
Hauptindiz für die Anklage bei Hexenprozessen ist das Gerücht.
Spee hat sich ausführlich mit dem Gerücht und seine Folgewirkungen auseinander gesetzt.
...."Von Rechts wegen sollte man gegen die giftigen Zungen zu aller erst mit der Inquisition vorgehen,
man sollte sie den Ehrabschneidern und Verleumdern ausreißen und an den Schandpfahl nageln lassen".

Dr. Johannes Weyer (1515-1588), Leibarzt von Herzog Wilhelm von Kleve, Jülich und Berg,
veröffentliche mehrere Streitschriften gegen den Hexenwahn.
Seine Bücher galten als Argumentenfundgrube, für diejendigen, die diesen Aberglauben bekämpften.
"Aber wenn man, so sagt der Kulturhistoriker Johann Huizinga, gewillt ist,
den Hexenwahn unter die psychischen Erkrankungen der Völker zu rechnen,
dann muss man auch ihren frühesten Bekämpfer, Dr. Johann Weyer aus Grave,
zu den großen Ärzten der Menschheit zählen" (G. Elbin).


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 ...wider die "Zauberyschen" im Dillenburger Land

Schon 1580 hatten Bürgermeister, Schöffen und die ganze Gemeinde Dillenburg in einer Bittschrift
dem Grafen zu große Nachsicht den Hexen und Zauberern gegenüber vorgehalten.
Die Gemeinde Wissenbach und Frohnhausen, die noch schärfere Klagen erhoben
" sie seien sunderlich dermaßen mit Zauberern und Zauberinnen behaftet,
das balt kein Frucht der Erden zu unserer armen Underhaltung bei uns wachsen,
noch auch kein Mann sein Viehe und Pferde vor schaden erhalten oder bewahren" könne.

Auf Drängen seiner Gemeinden erließ Johann VI. sein bekanntes "Mandat vom 9.10.1582":
"Die der Zauberey und Hexerey beschuldigten Personen betreffend"deutet immerhin an,
dass er selbst dem Hexenwesen mit starken Zweifeln gegenüberstand.
Jedenfalls gelangte er nach gewissenhafter Erkundigung bei berühmten Juristen zu der Überzeugung,
dass man "in Sachen, so Leib und Leben, insonderheit der Seelen Seligkeit betreffen,
nicht liederlich und auf bloße Anzeige handeln, geschweige dann zum Feuer eilen dürfe",
dass vielmehr die Schultheißen und Heimberger (=Ortsvorsteher)
zuvor den bisherigen Lebenswandel der als Hexen bezeichnenden Personen zu erforschen
und peinlichst genau zu untersuchen hätten,
welche begründeten Hinweise für die Beschuldigung,
dass sie mit Worten oder Werken Menschen oder Vieh beleidigt oder beschädigt hätten", vorhanden seien.
(Die Mahnung war wohlangebracht, aber das Edikt griff nicht an die Wurzel des Übels).
Leider sind Johanns Nachfolger in den Zeiten des 30 jährigen Krieges
wieder in die furchtbare Barbarei der Hexenverfolgung zurückgefallen.
(In "Krieg Pest Hexenwahn in den nassauischen Grafschaften" von G. H. Gail wird die Epoche ausführlich beschrieben).

Nach eingehenden Untersuchungen fallen die meisten Hexenprozesse hierzulande in die Jahre 1629 bis 1632.
An den 5 Hexengerichten (und zwar in Dillenburg, Driedorf, Haiger, Herborn, Tringenstein) wurden mehrere Menschen hingerichtet.
In Dillenburg wurden 39 Personen, (5 Männer und 34 Frauen) hingerichtet.
Davon stammten 5 aus Dillenburg, 7 aus Eibach, 3 aus Niederscheld, je 2 aus Donsbach, Hirzenhain
und je 1 aus Langenaubach und Sechshelden, die übrigen aus anderen Nachbarorten,
während in Herborn (der Hochburg der Wissenschaften) gar 96 Menschen dem Henker überliefert wurden.
In der Gesamtgrafschaft etwa 400 Menschen.
In jedem Ort bestand ein "Ausschuss" aus mehreren Männern, die jeder anonymen Anzeige nachspürte
und jeden Verdacht den "von Amts wegen" bestellten "Hexenkommissaren" meldeten;
in unserer Gegend hatten das unrühmliche Amt der gräfliche Sekretär Johann Daum und Otto Wilhelm Appeler aus Herborn.
Die Folterung wurde vermutlich "in der eisernen Jungfrau" einem der lichtlosen Gewölbe "an der scharfen Ecke unter dem jetzigen Stockhause" vorgenommen.
Der Feuertod scheint im Gewölbe des Untertores vollzogen worden zu sein.
Als besonderer Akt der Gnade milderte der Graf bei einem freiwilligen Geständnis die Strafe in Enthauptung ab.

In Nassau gab es keine Vermögenskonfizierung.
Die Prozesskosten mussten die Angehörigen oder bei Armut die Gemeinde tragen.
Die Steuern, die man zur Bestreitung den Gemeinden auferlegte, trugen wohl zum Teil zu einer Verminderung von Anklagen bei.

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 Gela - die Schelder Hexe

Der Schrei wider die "Zauberyschen" hatte das Dillenburger Land wie eine Flamme erfasst und schon manchen verzehrt.
Elf Jahre nach Beginn des großen Krieges war man auch in Niederscheld auf der Hut
und achtete genau auf die Zeichen, die Elemente und Himmel gaben.
Neben den Sorgen und täglichen Unfällen des Lebens wie Verkalben einer Kuh,
Totgeburt eines Kindes, Mißernten und anderem Ungemach standen die großen Plagen.
Ende Januar 1622 war der ligistische General Graf Anholt von der Wetterau in das Dillenburger Land eingefallen,
welches er "mit Rauben, Plündern, auch Schänden von Weibern, Jungfrauen und Kindbetterinnen, ganz übel heimsuchten".
In Scheld trieben sie es ganz besonders toll,
aber wie durch ein Wunder oder Zauberei waren Gela, des Jost Wagners junges Ehegespons,
und einige andere Weiber verschont geblieben.
1623 überfluteten die Kroaten, Wallonen, Itaiener und Spanier des Generals Tilly die Gegend,
und wieder kam die Gela ungeschoren davon.
Ja, man munkelte, dass sie mit dem Rittmeister Luisdorf, dessen Bursche am 8. November die Stadt Haiger angezündet,
ein Verhältnis gehabt, was bei ihrer Herkunft kein Wunder sei.
Jeder glaubte daran, nur beweisen konnte es keiner und ihr Mann, der Wagner,
fuhr jedem grob übers Maul, der ihm zweifelhaft von seiner Frau sprach.
Ob der gar einen schwarzen Trunk bekommen und verhext war?
Im August 1626 brannte Herborn ratzekahl nieder, und auch im Scheldetal ging es drunter und drüber.
Inmitten der Wirrnis wurde die Gela ohne viel Aufhebens Witwe.
Nach einer Wolfsjagd, von den Nieder- und Oberscheldern mit gräflicher Erlaubnis gehalten,
legte sich ihr Mann des abends gesund zu Bett und war am anderen Morgen starr und stumm und stand nicht mehr auf.
Solch' unheimliche Begebnisse konnten einfach nur durch Zauberei ausgelöst werden.
Von Januar bis April 1629 residierte der Tillysche Kavallerie-Oberist Leon Caprello de Medici fürstlich zu Herborn
und auch mit ihm brachte das Geschwätz der neidischen Weibsbilder die gutaussehende und immer fröhliche Gela in Verbindung.
Doch gerade die meisten Frauen hätten fein schweigen müssen, denn es wird in alten Schriften berichtet,
dass damals viele Mädchen und Frauen der hiesigen Gegend bei den fremden Marketenderinnen ausgiebig in die Lehre gingen!
Anfang des Jahres 1629 war die Stimmung in Scheld gespannt und unheildrohend.
Die schöne Gela aber lachte über alle gutgemeinten Andeutungen, dass man ihr nachsagte,
sie tanze mit anderen Weibern des nachts zwischen zwölf und eins die Teufelstänze auf der "Herrenwiese",
oberhalb des neuen Hammerwerkes und auch "Auf der Weide" und "hinterm Wickgarten" sei sie schon dabei gewesen.
Im Frühjahr wurde das Geraune von "Satansmessen" so laut,
dass der Fiskal auf Hörensagen die beste Freundin der Gela festsetzen ließ.
Der zweite Dillenburger Pfarrer Johann Bernhard Gottsleben, der die Schelder Gemeinde betreute,
fühlte sich bewogen, die Gela ernsthaft zu ermahnen und ihr ganz dringend zu empfehlen, sehr zurückgezogen zu leben.
- Aber schon war es zu spät.-
Die "Ankläger" etliche Männer im Dorf, die beauftragt waren, achtzugeben und zu inquirieren,
wo ein Gemurmel oder Verdacht über das Laster der Zauberei aufkomme oder sonst ein Hexengeheimnis ruchbar werde,
hatte die Meldung an den von Amts wegen bestellten Hexenkommissar zu Dillenburg gemacht.
Der Hexenkommissar war zu Anfang ein dafür berufener Mann gewesen,
der von einem Amt in das andere zog und alles aufgreifen ließ, was im Geruch der Hexerei stand.
Die Größe seines abschreckenden Rufes hing davon ab, dass er recht viele justivizieren ließ!
Im Dillenburgischen bekleidete ursprünglich Wilhelm Appler aus Herborn die Stelle.
Er hielt es aber bei diesem traurigen Geschäft nicht lange aus,
und so kam das "Commissariat" an den unerbittlichen, gräflichen Secretarius Johann Daum.
Wer dem amtlich in die Finger geriet, war so gut wie verloren.
Daum war einer der Haupttreiber, dass der Graf aus "gottseligem Eifer" die gänzliche Ausrottung der schwarzen Magie und Zauberei beschlossen hatte.-
Graf Ludwig Henrich (regierte 1623-1662), ein vitaler und in harte Zeit hart gewordener Mann,
kannte nicht mehr die Überlegungen und Seelenkämpfe, die noch seinen Großvater Johann ausrufen ließen:
"Hexenbrand und Mudersbach haben mir graue Haare gemacht!" (Mudersbach war ein ungetreuer Amtmann).

Noch wäre vielleicht die Schelder Sache zu ersticken gewesen,
wenn nicht die Gela, entweder im Gefühl ihres reinen Gewissens oder aus purem Übermut ,
die mehr oder minder versteckten , eindeutigen Angebote verschiedener Ankläger zurückgewiesen hätte.
Alles kann nun ein Mann vertragen, aber keine Zurückweisung - "en da ach noch vo su em äumensch!"
Außerdem hatte die verhaftete Schelderin (Elsgen Christ, Johannsges Tochter) andere Frauen schwer belastet.
An einem Sonntag des Jahres 1629 wurde die Gela mit zwei anderen Frauen beim Verlassen des Gottesdienstes in Arrest genommen.
Vermutlich hatte der Fiskal an das alte Glockenwort gedacht: "Der geweihte Schall ist der Hexen Fall".
Der 27. Juni brachte die Hinrichtung der Elsgen Christ, der schon früher verhafteten Schelderin.
Da man ihr nicht genau nachweisen konnte, dass sie jemand Schaden zugefügt hatte mit ihren Zauberkünsten, nahm das Gericht Abstand von der strengen Anwendung des Artikels 109 der peinlichen Halsgerichtsordnung, wonach bei Hexerei die Todesstrafe lediglich und unmittelbar durch das Feuer zu erfolgen habe. In "gnädiger Milde" wurde sie am Bluttag auf dem Scheiterhaufen stranguliert und dieser dann erst angezündet. Unter dem Vorsitz des Schultheißen Philipp Hatzfeld, den man Campus nannte,
tagte danach das Hexengericht auf dem Schloß und versuchte von den drei der Landverderberei,
satanischer Buhlschaft, Zauberei und Giftmischerei beschuldigter Weiber gutmütig ein Geständnis zu erlangen.
Als das nichts fruchtete und auch die Zusprache und Ermahnungen des ersten Pfarrers Matthias Gärtner, genannt Kluck,
kein Eingeständnis der Schuld brachten, griff man zu schärferen Mitteln.

Zuerst einmal trennte man die Wagnerin von den anderen mit eingebuchteten Weibern;
denn das Gericht war nicht ohne Grund davon überzeugt,
dass sie mit ihrem eisernen Willen die anderen zur Verstocktheit anleite.
Und wie man angenommen, gestanden die anderen früher oder später alles, was man verlangte - und noch etwas mehr -
und wurden im Laufe des Jahres 1630 gerichtet.

Der Gela aber kam man einfach nicht bei, und gerade die musste doch die Oberhexe sein.
Hatte sie nicht beim Leichenbegräbnis ihres Mannes gar keine Träne vergossen - ihn vielleicht sogar in die Lade gebracht?
Und wie war das eigentlich mit ihrer Herkunft?
Erzählte man nicht, ihr verblichener Gatte habe sie aus der Fremde, aus Ungarn mitgebracht?
Das war ja schon halb bei der Türkei, den Ungläubigen und Satansdienern!
Und was erzählte man sich in Scheld schaudernd in den Spinnstuben?
Vor einigen Jahren hatte ihr Mann dem Grafen von Braunfels als Schäfer gedient und der hohe Herr,
ein gar stattlicher Mann, hatte ein Auge auf die Gela geworfen und war nicht abgeneigt,
ihr etwas mehr als landesherrliche Huld zuzuwenden!
Als der Wagner dahinter kam, bäumte er sich auf und wollte dem Grafen ans Leder.
Der hetzte seinem Hirten die Jagdmeute auf den Leib,
aber die Gela warf sich vor ihren Mann, und die Bluthunde wedelten mit den Schwänzen.
- Das war doch höchst verdächtig -
Besonnene Menschen schmunzelten zwar,
die herrschaftlichen Hunde hätten die Frau aus den hochherrschaftlichen Schäferstündchen eben gar gut gekannt!

Einerlei und egal - die Hexe musste brennen!

Man schleifte die angeschuldigte in die "eiserne Jungfrau", ein lichtloses Gewölbe beim "Scharfen Eck",
und Meister Bast, der Scharfrichter aus Herborn,
versuchte mit den Knechten seine grausige Kunst an ihrem jungen Leib und schonte weder die Gela noch die Foltergeräte.
Aber alle Marter waren nicht groß genug, den Willen der Wagnerin zu brechen, wohl brachen die zarten Knochen,
aber nicht die Unschuldsbeteuerungen des Weibes.

Da spielten die Hexenrichter ihren letzten Trumpf aus:
Bei einer Haussuchung in Scheld hatte man in der Truhe der Gela einen silbernen Anhänger gefunden,
darauf waren 16 Felder, deren Zahl jeweils die Summe 34 ergab.
Was war das?

1 15 14 4
12 6 7 9
8 10 11 5
13 3 2 16


Man brachte bei allen Verhören nur heraus,
dass die Frau den Anhänger als letztes Andenken von ihrer Großmutter im fernen Lande erhalten hatte.
Als der Prozess nicht voran ging,
legte man das Silberplättchen dem Herborner Professor der Philosophie Johann Heinrich Bisterfeld vor,
und dieser sehr verständige Mann fertigte ein Gutachten, welches den Hexenkommissaren gar nicht passte.
Da stand zu lesen, dass es sich um ein Amulett handele, wie es im alten Konstantinopel getragen wurde.
Im 15. Jahrhundert habe der Byzantiner Moschopoulos die Zahlenmagie nach Italien gebracht
und dort seien solche Anhänger als Schutzmittel gegen die Pest getragen worden.

9
3 5 7
1


so verberge sich darin kabbalistisch der Name Jehova, und das sei ja nun ganz und gar nicht strafbar.
Nach monatelanger Haft, mehrmaliger Folterung und endlosen Beratungen kam das peinliche Gericht zu einem Spruch,
der weitgehend von der Geistlichkeit beeinflusst war.

Die Gela Wagner war nämlich so schlau gewesen, am 21. September 1629 im Verlies ein Testament zu machen
und in dieser letztweiligen Verfügung hatte sie der Kirche ein Legat von 30 Florin zugewendet:
" davon jährlich einem Kirchendiener, der zu Niederscheldt predigen geht die Pension entrichtet werden soll".
Diese Weltklugheit trug nun ihre Früchte, denn wenn die Gela zu Tode verurteilt worden wäre,
hätten die "Diener des Herrn" nichts erhalten.
Da aber die Anhänger des Luther und des Calvins im Hexenbrennen
fast noch mitleidloser und raffgieriger waren als die Priester des Papstes
- man sah es an der Hochschulstadt Herborn, wo dreimal soviel Hexenprozesse liefen wie zu Dillenburg -
und die evangelischen Theologen mit ihrem Eifer gegen die Zauberei die Papisten zetweilig gewaltig in den Schatten stellten,
man sich zudem in einem streng protestantischen Lande befand, gaben die Stimmen der Pfarrer den Ausschlag.
(Ob der Graf von Braunfels hier die Hände im Spiel hatte, ist nirgends vermerkt).
Mitte Juni 1630 ließ man die Angeklagte die Urfehde schwören,
das heißt, sie musste geloben, sich an niemanden zu rächen, der sie in dem verflossenen Prozess belastet hatte.
Anschließend verlas man ihr ein Edikt aus der Kanzlei des Grafen Ludwig Henrich von Nassau-Dillenburg:

"Die Witwe Gela Wagnerin aus Scheld, wegen angeschuldigter Zauberey in Untersuchung gezogen,
wird nach geleisteter Urfehde, dergestaltet entlassen, dass sie in ihrem Hause zu Niederscheld gebannt,
aus demselben, ohne des gnedigen Herrn Erlaubnis keinen Fuß setzen soll.
Das verdächtige Amulett wird einbehalten. Von Rechts wegen".


Am 21. Juni, ein Jahr nach ihrer Verhaftung bezog die einst lebenslustige und nun einsilbige Gela wieder ihr Haus in Scheld.
Zwei Jahre später beschuldigte die der Zauberey angeklagte Wittib,
Catharina Bäckerin aus Eibach den ersten Beamten des Grafen,
den "Geheimbden Rath und Kanzleidirektor Dr. jur. Philipp Henrich Hoen als Hexenmeister,
dem Tanze auf der "Herrenwiese", unterhalb Dillenburg beigewohnt und sich dabei auch sonst übel aufgeführt zu haben".
Das schlug ein wie der Blitz!

Als ein Bote dann noch den wappengeschmückten Becher des Hoen unter den Sachen der Eibacherin fand,
wurden Urteil und Prozess niedergeschlagen, und die Hexenverfahren gingen erheblich zurück und hörten bald ganz auf.

Allgemein kamen auch die Schelder zu der Ansicht:
"Dass wohl manchen frommen Leuten beim Hexenbrennen möchte Unrecht geschehen seyn!"

Die zu Unrecht verfolgte Gela fand bald noch einmal einen braven Mann und heiratete ihn.
Aber sie wurde nie wieder so recht froh und starb bald im Kindbett.

Niedergeschrieben wurde diese Geschichte der Gela Anno domini 1962,
im Monat Juli, in welchem die Menschen zwar nicht mehr so an Hexen und Zauberische,
dafür aber an das großmächtige Vermögen der Menschen und die Allmacht der Technik glauben.

Erzählung von Arno W. Brück, Chronik Niederscheld
Quelle: Pfarrakten Niederscheld


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 Die Opfer des Hexenwahns aus Niederscheld

Christen Johannsges Beutels Tochter Elsgen, Stand Magd
wurde am 26.März 1629 verhaftet
angeklagt wegen Hexerei, Zauberei und Kindsmord
am 26.Juni 1629 stranguliert und verbrannt
(nennt durch Folter Gela und andere Schelder Frauen)

Weigel, Ringelin Steine (Stine) , Frau des Conrad
angeklagt wegen Hexerei, befragt am 27. April, 29. April, 3. Mai gefoltert
enthauptet am 10. Mai 1630 und begraben

Haus Elsa , Ehefrau des Joseph
gefangen am 23. Februar 1630
angeklagt wegen Hexerei
enthauptet am 25.06.1630 und am Hexenkanzel begraben.


Über den Massenwahn:

Hier ist der Gedanke von Verücktheit und Irrsein bei den Verfolgern zu suchen.
Es ist das Wesen des Massenwahns,
dass die verstrickten Menschen ihre eigene Erfahrung ausschalten und ihre Wahrnehmung verdrängen.

Die Verbrechen der Massen sind in der Regel die Folge einer starken Suggestion,
und die einzelnen, die daran teilnahmen, sind hinterher davon überzeugt, einer Pflicht gehorcht zu haben.
(Gustave Le Bon)

Quelle und Literatur:
Kurt Baschwitz: Hexen und Hexenprozesse
E. Becker: Schloss und Stadt Dillenburg
G.H. Gail: Krieg, Pest und Hexenwahn
G. Elbin: Der Hexen-Weyer
Reinhold Dörrzapf: Eros, Ehe, Hosenteufel
Karlheinz Deschner: Das Kreuz mit der Kirche